Ein Hund ist bei Ihnen eingezogen oder zieht in kürze bei Ihnen ein?
Sie hatten noch nie einen Hund oder es ist sehr viele Jahre her?
Dann benötigen Sie einen Sachkundenachweis. Dieser ist für Niedersachsen Pflicht.
Zum 01. Juli 2011 trat eine Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft.
Einige Ausnahmen gibt es allerdings für die Hundehalter, die schon vor dem 01.07.2011 nachweisen können, dass sie über 2 Jahre dauerhaft einen Hund gehalten haben. Diese Personen gelten als sachkundig- müssen also keine Prüfung machen.
Der Hundehalter soll seinen Hund so einschätzen können, dass gefährliche Situationen erkannt und vermieden werden. Der Gesetzgeber möchte die Hundehalter animieren, ihr Wissen über ihren Fellfreund zu vertiefen und sich mit dessen Bedürfnissen auseinanderzusetzen.
Wirksam wird es in wesentlichen Punkten ab den 01.07.2013.
ACHTUNG! Die praktische Prüfung kann nur nach einer bestandenen theoretischen Prüfung abgelegt werden.
6 Hundehalter können gleichzeitig die Prüfung absolvieren.
Sie möchten nicht in der Gruppe die Prüfung ablegen, weil
Kein Problem, rufen oder schreiben Sie mich an, wir können gerne eine Einzelprüfung machen.
Preis pro Person: 65,00 €
Ich Bitte um vorherige telefonische oder schriftliche Anmeldung.