Hundeführerschein

Hundeführerscheine gibt es viele.

Der BHV-Hundeführerschein ist in vielen Bundesländern anerkannt, wie z.B. in Niedersachsen als Sachkundenachweis oder in Hamburg für die Leinenbefreiung.

Sachkundenachweis Niedersachsen ist für Neu-Hundehalter seit Juli 2013 Pflicht.

Damit wird das bisherige Hundegesetz, das Regelungen für den Fall enthielt, dass ein Hund im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung trat, abgelöst. „Das neue Hundegesetz stärkt den Tierschutz und hilft, Beißunfälle in Zukunft zu vermeiden”, so Minister Gert Lindemann.

Die für Niedersachsen geltenden Regelungen sind im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) enthalten. Das Gesetz, das in einer novellierten Fassung am 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem vor, dass jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abschließen muss, außerdem muss jeder Hund gechipt werden. Weitere Bestandteile der Novellierung sind ein Sachkundenachweis und ein zentrales Register, für beides wird eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 genutzt.

Zur Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei

Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes
über das Halten von Hunden und zur Änderung
des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
vom 26. Mai 2011 —Zum Gesetz NHundG (über Quelle)—

Quelle: Niedersäschisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersäschischen Kummunalabgabegesetzes

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